
Antwort von Dietmar Bartsch auf den Offenen Brief: internationale-friedensfabrik-wanfried.org/post/stimmt-mit-für-die-sofortige-einberufung-des-neuen-bundestages-aufruf-an-alle-mitglieder-der-linken
Sehr geehrte Frau Lorenz,
vielen Dank auch für Ihre Mail. Aktuell erreichen mich wie auch die Linken-Gruppe im Bundestag und die Partei sehr viele Zuschriften, die uns auffordern, gemeinsam mit der AfD einen Antrag auf unverzügliche Einberufung des neu gewählten Bundestages an die Präsidentin des Bundestages zu richten, weil AfD und Linke mehr als ein Drittel der Abgeordneten im neuen Bundestag stellen werden - nur so könne eine Wahnsinnsrüstung verhindert werden.
Unabhängig von dieser konkreten Aufforderung werden wir als Linke weder in dieser noch in einer anderen Frage mit der verfassungsfeindlichen AfD zusammenarbeiten.
Außerdem ist auch die Auffassung der AfD, dass die neuen Abgeordneten von AfD und Linken zusammen die unverzügliche Einberufung des neuen Bundestages verlangen und erreichen können, schlicht falsch.
Die künftigen Abgeordneten können keinen zulässigen Antrag an die bisherige Bundestagspräsidentin stellen, weil sie noch keine Abgeordneten im Sinne des Grundgesetzes sind. Voraussetzung dafür wäre die Konstituierung des Bundestages. Erst dann beginnen die Rechte dieser Abgeordneten.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass auch die Abgeordneten des neuen Bundestages die Konstituierung beschließen können. Nur die Regelung "von einem Drittel der Abgeordneten" gilt in diesem Falle nicht. Eine neue Geschäftsordnung ist noch nicht beschlossen. Daher müsste - nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - mehr als die Hälfte der neu gewählten Abgeordneten die Einberufung verlangen. Das ist in Anbetracht der Haltung von Union, SPD und Grünen keinesfalls zu erreichen. Der Ältestenrat hat stellvertretend bereits getagt und die Mehrheit lehnte den Antrag auf eine frühere Bundestags-Konstituierung ab.
Würde die Linke im Bundestag also mit der AfD einen solchen Antrag auf sofortige Konstituierung stellen, würde er als unzulässig zurückgewiesen werden.
Freundliche Grüße
Dietmar Bartsch
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